Wir bilden Fahrschüler in folgenenden Führerscheinklassen aus:
Mindestalter
ab 15
Informationen
Einsitzigen Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
Mindestalter
ab 15
Informationen
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchst- geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
Mindestalter
ab 16
Informationen
Krafträder mit einem Hubraum von
nicht mehr als 125 ccm und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis
0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Mindestalter
ab 18
Informationen
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter
ab 20 (bei Vorbesitz von A2)
Informationen
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mindestalter
ab 17 (Begleitetes Fahren)
Informationen
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter
Ab 17 (Begleitetes Fahren)
Informationen
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
“Begleitetes Fahren ab 17”
Auflagen und Bedingungen für Begleitendes Fahren:
Bis zum 18 Geburtstag darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren!
Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber
vor Antritt einer Fahrt und
ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Fahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Die begleitende Person
muß namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
Die Begleitperson darf den Inhaber der Prüfbescheinigung nicht begleiten wenn sie
Gebühren
Es fallen folgende Gebühren an:
43,40 Euro sind außerdem die normalen Antragsgebühren für einen Führerschein auf Probe.
Bei begl. Fahren betragen also die Kosten 52,10 Euro + 8,40 Euro = 60,50 Euro, wenn der Führerschein innerhalb des Lahn-Dill-Kreises gemacht wird und eine Begleitperson angegeben wird.
Schlüsselzahl B 196
Voraussetzung:
Es müssen keine Theorie- und Praxisprüfungen absolviert werden. Hier handelt es ausschließlich um einer Erweiterung des Führerscheins der Klasse B.
Mit der Ausbildung könnt Ihr direkt nach der Anmeldung beginnen.
Für Euren Führerscheinantrag benötigen wir von Euch schnellstmöglich folgende Unterlagen:
Zusammen mit dem Führerscheinantrag geben wir diese Unterlagen für Euch bei der Führerscheinstelle in Herborn-Burg ab. Es dauert dann ca. 3- 5 Wochen, bis uns Euer Prüfauftrag vorliegt.
Zu absolvierende theoretische Pflichtstunden:
Ersterwerb
Grundstoff
Zusatzstoff
Klasse B
12 Doppelstunden
2 Doppelstunden
Klasse A
12 Doppelstunden
4 Doppelstunden
Klasse A1
12 Doppelstunden
4 Doppelstunden
Klasse AM
12 Doppelstunden
2 Doppelstunden
Erweiterung
Grundstoff
Zusatzstoff
Klasse B
6 Doppelstunden
2 Doppelstunden
Klasse A
6 Doppelstunden
4 Doppelstunden
Klasse A1
6 Doppelstunden
4 Doppelstunden
Danach führen wir eine Test-Prüfung durch um zu sehen, ob Ihr gut auf eine theor. Prüfung vorbereitet seid. Besteht Ihr diesen Test, werdet Ihr für die theor. Prüfung angemeldet. (Vorausgesetzt: Euer Prüfauftrag liegt vor.)
Diese Prüfung findet beim TÜV in Hbn- Burg statt.
Die theor. Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Eurem 16./17./18. Geburtstag abgelegt werden.
Bei der praktische Ausbildung sind folgende Sonderfahrten als Pflichtstunden vorgeschrieben:
Klasse A1, A, B:
Klasse BE:
5 Überlandfahrten
3 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
1 Autobahnfahrt
3 Beleuchtungsfahrten
1 Beleuchtungsfahrt
Zusätzlich zu diesen Stunden benötig jeder zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung einige Übungsfahrten. Die Anzahl dieser Stunden hängt von jeder einzelnen Person ab und variiert daher.
Die praktische Prüfung könnt Ihr frühestens 4 Wochen vor Eurem 16./17./18. Geburtstagablegen.